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   VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z   

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VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z (https://dejure.org/2009,7900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z (https://dejure.org/2009,7900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 9 A 1622/08.Z (https://dejure.org/2009,7900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingende Ermessensausübung bei einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung im Falle einer Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Belange eines Ausländers; Anwendbarkeit einer behördlichen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 53 Nr. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers: Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Ermessen; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Schutzwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 423
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens.

    Die angefochtene Verfügung sei - so das Verwaltungsgericht weiter - auch im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - (BVerwGE 129, 367 ff. = NVwZ 2008, 326 ff. = InfAuslR 2008, 116 ff. = DÖV 2008, 329 ff. = ZAR 2008, 140 ff.) rechtmäßig.

    Diese Wertung - so der Kläger - lasse sich vor dem Hintergrund der insoweit auch von dem erstinstanzlichen Gericht herangezogenen neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Ausweisungssachen - Urteil vom 23. Oktober 2007, a. a. O. - nicht mehr rechtfertigen und sei offenkundig rechtsfehlerhaft.

    Allerdings dürfte dem Kläger darin beizupflichten sein, dass sich in der von ihm als rechtsfehlerhaft beanstandeten Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, a. a. O., eine nicht hinreichende Erfassung des mit diesem Judikat in einschlägigen Fallkonstellationen durch das Obergericht vorgegebenen Prüfungsmaßstabs widerspiegelt.

    Letztlich kann jedoch dahinstehen, ob es dem Kläger mit der Antragsbegründung - wofür aus vorstehend erläuterten Gründen Einiges sprechen dürfte - gelungen ist aufzuzeigen, dass in der Befassung des erstinstanzlichen Gerichts mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, a. a. O., eine Auseinandersetzung mit den nach dieser Rechtsprechung zu beachtenden Vorgaben, die alle insoweit in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte abdeckt, nicht erblickt werden kann.

    Hinsichtlich des Spektrums beziehungsweise der Bandbreite der Fallkonstellationen, die das Bundesverwaltungsgericht mit seiner auf "andere Fälle" bezogenen Formulierung in den Blick genommen hat, finden sich in dem Urteil vom 23. Oktober 2007, a. a. O., keine weitergehenden Hinweise.

    Die Zulassung des Rechtsmittels kommt ferner nicht aufgrund der mit den Ausführungen auf Seite 6, 2. Absatz der Antragsbegründung gerügten Divergenz (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007, a.a.O., in Betracht.

  • VG Koblenz, 18.08.2008 - 3 K 869/07

    Ermessensausweisung nach langjährigem Aufenthalt

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    Hierdurch würde nämlich letztlich ein Herabstufungstatbestand "sui generis" durch richterliche Rechtssetzung geschaffen, obgleich die Herabstufung einer Ist- zu einer Regelausweisung bzw. einer Regel- zu einer Ermessensausweisung lediglich in den durch vorgenannte Vorschriften abschließend geregelten Fällen des Vorliegens eines besonderen Ausweisungsschutzes gesetzlich vorgesehen ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch VG Koblenz, Urteil vom 18. August 2008 - 3 K 869/07.KO -, Juris).

    Es liegt insoweit allerdings auf der Hand, dass diesbezüglich nähere Feststellungen nur im Wege einer wertenden Betrachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles getroffen werden können (vgl. dazu auch VG Koblenz, Urteil vom 18. August 2008 - 3 K 869/07.KO -, Juris).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    "Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28.6.2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzungen weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Vielmehr besteht die Gefahr, dass schutzwürdige, von den Tatbeständen des § 48 Abs. 1 AuslG bzw. § 56 Abs. 1 AufenthG nicht (voll) erfasste Belange des Betroffenen im Verwaltungsvollzug schematisierend ausgeblendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - a. a. O. S. 946 [948]).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    "Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28.6.2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzungen weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    "Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28.6.2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzungen weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08
    "Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28.6.2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzungen weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

    Erforderlich ist vielmehr, dass die genannten Belange des Ausländers einen besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 14.1.2009, 9 A 1622/08.Z, EZAR-NF 44 Nr. 10, juris 20 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles einen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen bzw. es im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen geboten erscheint, die Entscheidung über die Ausweisung in das Ermessen der Beklagten zu stellen, um das gesamte Spektrum betroffener Belange angemessen in den Blick nehmen zu können (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 14.1.2009, 9 A 1622/08.Z, EZAR-NF 44 Nr. 10, juris 20 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    Zweifelhaft ist, ob insoweit bereits genügt, dass die Ausweisung etwa den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens oder Achtung des Privatlebens im Sinne des Art. 6 GG oder 8 EMRK tangiert oder ob weiter erforderlich ist, dass der Ausländer über Belange von solchem Gewicht verfügen muss, die einen besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit rechtfertigen, so Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 9 A 1622/08.
  • VG Hannover, 05.01.2012 - 12 B 5095/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen rechtskräftiger Verurteilungen zu

    Wann genau eine Einzelfallwürdigung - und damit eine Ermessensentscheidung - rechtlich geboten ist, ist der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur ansatzweise zu entnehmen und in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt (vgl. zu den unterschiedlichen Ansätzen nur Alexy, DVBl. 2011, 1185 ff.; Discher, GK-AufenthG, § 54, Rn. 161.4 ff. ; Hoppe, ZAR 2008, 251 ff.; Strieder, InfAuslR 2009, 371 ff.; Thym, DVBl. 2008, 1346 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.11.2010 - 11 LB 481/09, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 22.04.2009 - 7 A 11361/08, NVwZ-RR 2009, 737; VGH Kassel, Beschl. v. 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.03.2008 - 3 BS 278/07, juris).

    Andererseits kann aber nicht jede bloße Berührung des Schutzgutes höherrangiger oder völkervertraglicher Vorschriften zu dem Erfordernis einer Ermessensbetätigung führen (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z, juris; Strieder, InfAuslR 2009, 371 ).

  • VG Aachen, 10.04.2014 - 8 L 487/13

    Ausweisung; Totschlag; Gewalt; Verwurzelung; Entwurzelung; BTM

    Zwar haben die individuellen Interessen eines Ausländers unter Berücksichtigung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich ein besonderes Gewicht, wenn der Betroffene im Bundesgebiet geborenen und weitgehend aufgewachsen ist, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10/07 -, Urteil vom 23. Oktober 2007, - 1 C 10/07 - OVG NRW, Urteil vom 29. Juni 2010, - 18 A 1450/09 -, vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2009, - 9 A 1622/08.Z -, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Urteile vom 22. Februar 2007 - 1638/03 - (Maslov I), InfAuslR 2007, 221 und vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333; Urteil vom 22. Mai 2008 - 42034/04 - (Emre), InfAuslR 2008, 336, und Urteil vom 28. Juni 2007 - 31753/02 - (Kaya), InfAuslR 2007, 325.
  • VG München, 22.04.2010 - M 24 K 09.4885

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Drogenstraftat; Drogenabhängigkeit; faktischer

    1.5 Auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung "verwurzelter" Ausländer (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007, 1 C 10/07 juris; folgend: SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2008, 3 BS 278/07, juris, und HessVGH, Beschl. v. 14.1.2009, 9 A 1622/08.Z, juris; Ziff. 54.0.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009 - AVwV -) verbietet im vorliegenden Fall nicht die Anwendung von § 53 AufenthG und gebietet keine Ermessensausübung.
  • VG Düsseldorf, 25.11.2009 - 7 K 4621/08

    Ausländer Ausweisung Ehe Familie Ermessensentscheidung Ausnahme Regel

    Mögen die Grenzen dieser Rechtsprechung auf Grund der Verwendung des "kryptischen" Verbs "gebieten" auch relativ unscharf formuliert sein, so Strieder, InfAuslR 2009, 371, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2009, 9 A 1622/08.Z (JURIS), so dürfte doch keinem Zweifel unterliegen, dass Art. 6 Abs. 1 GG in einem Fall wie dem vorliegenden, in welchem nach Aktenlage auch nach langer Haft ein intaktes Familienleben offenbar fortbesteht, die ausnahmsweise Ermessensentscheidung danach gebietet.
  • VG Aachen, 06.04.2011 - 8 K 1103/09

    Das für den Ausweisungstatbestand des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AufenthG

    Diese legen vielmehr schon angesichts der besonderen Hervorhebung der Personengruppe sog. faktischer Inländer ein Verständnis nahe, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem von ihm gesehenen Korrekturbedürfnis allein auf Fallkonstellationen abzielt, in denen die besondere Schutzwürdigkeit der betroffenen privaten und/oder familiären Belange des Ausländers wie in den Fällen der faktischen Inländer, in denen eine tiefgreifende Verwurzelung des Betroffenen nach langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet, gegebenenfalls seit der Geburt, in besonderem Maße augenfällig sind und in ihrer vollen Bedeutung ohne entsprechenden Ermittlungs- und Begründungsaufwand nur schwer erfasst werden können, vgl. in diesem Sinne und mit weiterer Begründung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2009, - 9 A 1622/08.Z -, juris.
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